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Ersatzwahl eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungskommission

Am Sonntag, 22. Oktober 2023, findet die Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission der Ortsgemeinde Wartau für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 statt.

Wahlvorschläge
Für diese Ersatzwahl wird ein Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahl-vorschläge herausgegeben.

Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang können bis Dienstag, 15. August 2023, 12.00 Uhr, bei der Kanzlei der Ortsgemeinde Wartau, eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht zur Wahrung der Eingabefrist.

Die Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten Ortsbürgern/innen unterzeichnet sind. Sie dürfen höchstens gleich viele Kandidaten/innen enthalten, als Mandate zu vergeben sind. Der Wahlvorschlag darf ausschliesslich wählbare Kandidaten/innen beinhalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben. Die entsprechenden Formulare können hier heruntergeladen oder auf der Kanzlei der Ortsgemeinde Wartau bezogen werden.

Zweiter Wahlgang
Bei Bedarf findet am Sonntag, 26. November 2023 ein zweiter Wahlgang statt. Wahlvorschläge dafür sind bis spätestens Freitag, 27. Oktober 2023, 12.00 Uhr, bei der Ortsgemeinde Wartau einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Der Verwaltungsrat

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