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Ersatzwahl Mitglied der Geschäftsprüfungskommission

für die Restamtsdauer 2021/2024

Wahl vom 22. Oktober 2023

Feststellung des endgültigen Ergebnisses
Das Wahlergebnis der Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission vom 22. Oktober 2023 wurde samt Rechtsmittelbelehrung publiziert. Beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen ging innert der Beschwerdefrist keine Beschwerde ein. Die Beschwerdefrist ist somit unbenutzt abgelaufen.

Der Verwaltungsrat hat gestützt auf Art.111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (abgekürzt WAG, sGS 125.3) mit Beschluss vom 07.11.2023 das endgültige Ergebnis der kommunalen Erneuerungswahl des Behördenmitglieds vom 22. Oktober 2023 festgestellt.

Der Verwaltungsrat

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