Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Wartau ist das entzünden von Feuer im Wald und Waldesnähe sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren ab 17. April 2025 und bis auf Widerruf verboten. Dies gilt auch für Feuerstellen.

Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe