Entfernen von Stacheldraht bis 30.9.2025

Seit dem 1. Oktober 2021 gelten im Kanton St.Gallen neue Bestimmungen für Zäune im Lebensraum wildlebender Tiere. Die Bestimmungen sind Bestandteil des kantonalen Jagdgesetzes 

Für die Einhaltung der Vorschriften sind jene zuständig, welche die Zäune nutzen oder das Grundeigentum besitzen.
Seit 1. Oktober 2021 ist die gesetzliche Regelung in Kraft, mit welcher der Stacheldraht im Kanton St. Gallen weitgehend verboten ist. Nun gilt:

  • Neuanlagen mit Stacheldraht sind verboten.
  • Ausserhalb des Sömmerungsgebietes ist Stacheldraht verboten, er muss bis zum 30. September 2025 zurückgebaut werden.
  • Lediglich im Sömmerungsgebiet ist Stacheldraht zugelassen. Er muss jedoch ausserhalb der Sömmerungszeit abgelegt werden.

Merkblatt Zäune im Lebensraum wildlebender Tiere

Verbot Stacheldraht