Gesamterneuerungswahlen der Behördenmitglieder

der Ortsgemeinde Wartau für die Amtsdauer 2025-2028

Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2021-2024 der Behördenmitglieder.
Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2025-2028 finden am Sonntag, 22. September 2024 statt. Folgende Behördenmitglieder sind neu zu wählen:

  • der/die Verwaltungsratspräsident/in
  • die vier Mitglieder des Verwaltungsrates
  • die fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission.

Einreichung der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Freitag, 5. Juli 2024, 11.00 Uhr, bei der Kanzlei der Ortsgemeinde Wartau eingereicht werden. Das Datum des Post­stempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichungsfrist. Die Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten Ortsbürgern/innen unterzeichnet sind. Sie dürfen höchstens gleich viele Kandidaten/innen enthalten, als Mandate zu vergeben sind. Der Wahlvorschlag darf ausschliesslich wählbare Kandidaten/innen beinhalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben. Die entsprechenden Formulare können untenstehend heruntergeladen oder auf der Kanzlei der Ortsgemeinde Wartau bezogen werden.

Formular Wahlvorschlag Verwaltungsrats-Präsident/in

Formular Wahlvorschlag Verwaltungsrat/rätin

Formular Wahlvorschlag Geschäftsprüfungskommission

Zweiter Wahlgang

Bei Bedarf findet am Sonntag, 24. November 2024 ein zweiter Wahlgang statt. Wahlvorschläge dafür sind bis spätestens Mittwoch, 2. Oktober 2024, 11.00 Uhr, bei der Ortsgemeinde Wartau einzureichen. Beim zweiten Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Der Verwaltungsrat

 

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