Gesamterneuerungswahlen der Behördenmitglieder
Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Freitag, 5. Juli 2024, 11.00 Uhr, bei der Kanzlei der Ortsgemeinde Wartau eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichungsfrist. Die Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten Ortsbürgern/innen unterzeichnet sind. Sie dürfen höchstens gleich viele Kandidaten/innen enthalten, als Mandate zu vergeben sind. Der Wahlvorschlag darf ausschliesslich wählbare Kandidaten/innen beinhalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben. Die entsprechenden Formulare können untenstehend heruntergeladen oder auf der Kanzlei der Ortsgemeinde Wartau bezogen werden.
Formular Wahlvorschlag Verwaltungsrats-Präsident/in
Formular Wahlvorschlag Verwaltungsrat/rätin
Formular Wahlvorschlag Geschäftsprüfungskommission
Zweiter Wahlgang
Bei Bedarf findet am Sonntag, 24. November 2024 ein zweiter Wahlgang statt. Wahlvorschläge dafür sind bis spätestens Mittwoch, 2. Oktober 2024, 11.00 Uhr, bei der Ortsgemeinde Wartau einzureichen. Beim zweiten Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Der Verwaltungsrat